Bürgermeisterwahl 2025
Hier erhalten Sie Informationen zur Bürgermeisterwahl 2025.
Wahltermin
Die Bürgermeisterwahl findet am 18. Mai 2025 statt, eine etwaige Stichwahl am 01. Juni 2025.
Stellenausschreibung
Öffentliche Kandidatenvorstellung
Die öffentliche Kandidatenvorstellung der Bewerber findetet statt am Freitag, den 09.05.2025 um 19 Uhr (Einlass ab 18.15 Uhr) in der Gemeinde-Festhalle.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wer ist wahlberechtigt?
Nach § 14 Abs. 1 GemO sind Bürger im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das Wahlrecht zu den Gemeindewahlen ist also Ausfluss des Bürgerrechts in der Gemeinde.
Bürger der Gemeinde ist nach § 12 Abs. 1 GemO,
a) wer Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder
b) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger),
c) wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und
d) seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt;
e) wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr Bürger. Bürgermeister und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit dem Amtsantritt in der Gemeinde.
Wer kann gewählt werden?
Zum Bürgermeister wählbar sind nach § 46 Abs. 1 GemO
a) Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und
b) Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen;
c) Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
d) die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Hinweise zur Stimmabgabe
Wie funktioniert die Stimmabgabe?
Hinweis: Hier wird die Vorgehensweise für die Stimmabgabe für die Wahl am 18.05.2025 erklärt. Sollte es zur Stichwahl am 01.06.2025 kommen, informieren wir über die Vorgehensweise, sobald bekannt ist, dass eine Stichwahl stattfinden wird.
- Sie haben 1 Stimme. Wenn Sie mehr als 1 Stimme abgeben, ist der Stimmzettel ungültig.
- Sie können einen Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, oder eine andere wählbare Person wählen.
- Wollen Sie einen Bewerber wählen, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, setzen Sie in das Kästchen hinter dem Namen ein Kreuz oder kennzeichnen diesen auf sonst eindeutige Weise. Das Streichen der übrigen Namen genügt nicht. Es ist eine eindeutige Kennzeichnung erforderlich.
- Wollen Sie eine andere wählbare Person wählen, so tragen Sie deren Namen mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile. Ist die gewählte Person nicht zweifelsfrei erkennbar, ist die Stimme ungültig. Bezeichnen Sie deshalb die von Ihnen gewählte Person in der freien Zeile zweifelsfrei durch Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift und nötigenfalls durch weitere Angaben.
Wer ist gewählt?
- Um als Bürgermeister/in am 18.05.2025 gewählt zu werden, ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig. Dies bedeutet, dass ein Bewerber oder eine andere wählbare Person gewählt ist, der/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
- Wird diese Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, findet am 01.06.2025 eine Stichwahl statt, bei der die höchste Stimmenzahl genügt. Die Stichwahl findet dann statt zwischen den beiden Personen, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit dieser Personen bei der Hauptwahl entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei Stimmengleichheit bei der Stichwahl entscheidet das Los, wer zum Bürgermeister gewählt ist.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen bis spätestens 27.04.2025 zugestellt.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sein, melden Sie sich bitte umgehend im Bürgerbüro (07354 93667-0, info(@)dettingen-iller.de oder buergerbuero(@)dettingen-iller.de).
Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigung auch für eine etwaige Stichwahl gilt.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit. Den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird dadurch der Abgleich mit dem Wählerverzeichnis erleichtert. Für den Fall einer Stichwahl nehmen Sie die Wahlbenachrichtigung bitte wieder mit nach Hause und bringen diese bei der etwaigen Stichwahl erneut mit ins Wahllokal.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Sie haben folgende Möglichkeiten für die Beantragung von Wahlscheinen:
- Scannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
Der QR-Code beinhaltet bereits alle für die Briefwahlbeantragung erforderlichen Angaben. Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum eintragen.
Die Nutzung des QR-Codes ist bis Dienstag, 13.05.2025, 23 Uhr möglich, um die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen gewährleisten zu können. Bitte beantragen Sie Briefwahlunterlagen nach diesem Zeitpunkt nur noch persönlich, schriftlich oder per E-Mail.
- Nutzung des Links
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie müssen bei Nutzung des Links den Wahlbezirk, die Wählernummer, den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse eintragen.
Die Nutzung des Links ist ebenfalls nur bis Dienstag, 13.05.2025, 23 Uhr möglich, um die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen gewährleisten zu können. Bitte beantragen Sie Briefwahlunterlagen nach diesem Zeitpunkt nur noch persönlich, schriftlich oder per E-Mail.
- Persönliche Beantragung vor Ort
Sie können die Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments im Rathaus beantragen.
- Per E-Mail
Unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und Ihrer Anschrift an info(@)dettingen-iller.de oder buergerbuero(@)dettingen-iller.de können Sie ebenfalls Briefwahlunterlagen beantragen.
- Schriftlich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular für die schriftliche Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Bis wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die Beantragung per QR-Code oder Link ist wie oben angegeben nur möglich bis Dienstag, 13.05.2025, 23 Uhr, damit sichergestellt werden kann, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zugehen.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per E-Mail, persönlich oder schriftlich ist möglich bis Freitag, 16.05.2025, 18 Uhr. Das Bürgerbüro ist an diesem Tag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr besetzt.
Darüber hinaus können für verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine bis Samstag, 17.05.2025 von 8 bis 12 Uhr Ersatz beantragt werden.
Im plötzlichen Krankheitsfall können Wahlscheine bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden.
Wann erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Stimmzettel können erst nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung und Zulassung der Bewerbung/en bei der Druckerei in Auftrag gegeben werden. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet statt am Mittwoch, den 23.04.2025. Sobald uns die Stimmzettel vorliegen, werden wir umgehend mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen. Bitte sehen Sie von Nachfragen dazu ab. Um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten die Unterlagen schnellstmöglich erhalten, stellen wir diese im Gemeindegebiet per Amtsbotin zu.
Können Briefwahlunterlagen für andere Personen abgeholt werden?
Sie können für die Abholung von Briefwahlunterlagen die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Sie können für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen abholen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen im Rathaus eingehen?
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Die Unterlagen müssen bis spätestens 18. Mai 2025 um 18 Uhr eingegangen sein. Bitte beachten Sie beim Versand der Unterlagen per Post die entsprechenden Postlaufzeiten.