Für das Jahr 2025
Ablesen der Wasserzähler zur Ermittlung der Wasser- und Entwässerungsgebühren für das Jahr 2025
Wie bereits in den Vorjahren bitten wir Sie auch heuer wieder die Ablesung der Wasserzähler für die Wasserabrechnung 2025 vorzunehmen. Die Ablesekarten hierzu werden Ihnen ab Montag, den 24.11.2025 zugestellt.
Wir bitten Sie Ihren Wasserzähler bis spätestens 05. Dezember 2025 selbst abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen.
Sie können den Zählerstand ab diesem Jahr auch online erfassen. Scannen Sie dafür den QR-Code auf Ihrer Ablesekarte oder gehen Sie über den abgedrucktenLink direkt auf unser Webportal.
Bei der Nutzung des Webportals über den QR-Code oder den aufgedruckten Link wird Ihr Kassenzeichen und die Zählernummer(n) bereits vorbelegt. Es findet auch eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Zählerstände statt. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das Webportal. Das Webportal ist von 20.11.2025 bis 10.12.2025 freigeschaltet.
Es ist weiterhin möglich, den Zählerstand zusammen mit dem Kassenzeichen und dem Ablesedatum telefonisch, Nr. 93667-15, per Fax, Nr. 93667-20, per E-Mail: gemeindekasse@dettingen-iller.de oder durch Abgabe des unteren Abschnitts auf dem Rathaus mitzuteilen.
Sollte bei Ihnen in den letzten Tagen Ihr bisheriger Wasserzähler turnusmäßig ausgetauscht worden sein, bitten wir Sie trotzdem, Ihren Ablesezettel mit dem Stand des neuen Wasserzählers abzugeben
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung des Zählerstandes wird der Verbrauch geschätzt. Wir weisen darauf hin, dass nach der Wasserverbrauchs- und Abwassersatzung die Gemeinde berechtigt ist, den Verbrauch an Ort und Stelle festzustellen bzw. zu überprüfen.
Anhand der Abrechnung wird grundsätzlich auch die Höhe der Abschläge für das Jahr 2026 ermittelt.



