Abfallentsorgung im Landkreis Biberach
Für die Abfallentsorgung und Recyclingmöglichkeiten im Landkreis ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach zuständig.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach (AWB) informiert:
Gebührenbescheid kann auf Wunsch ab sofort digital bereitgestellt werden
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach (AWB) geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Ab sofort haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihren Abfallgebührenbescheid online zu empfangen. Der neue E-Bescheid spart nicht nur Papier, sondern bietet auch jederzeit sicheren Zugriff auf aktuelle Dokumente.
Mit dem neuen Service reagiert der AWB auf den Wunsch nach modernen und digitalen Verwaltungsprozessen. Statt auf den Brief per Post zu warten, erhalten registrierte Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ihr Gebührenbescheid im Online-Portal des AWB zur Verfügung steht. Dort werden alle Bescheide sicher und digital archiviert. „Mit dem E-Bescheid bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen und komfortablen Service. Wir freuen uns auf hoffentlich viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer", erklärt AWB-Betriebsleiter Frank Förster.
Volle Flexibilität
Der Wechsel zum digitalen Bescheid ist schnell und einfach: Nutzer registrieren sich auf www.awb-biberach.de (Menüpunkt „Formulare & Online-Prozesse / E-Bescheid“) mit ihrer Kundennummer und dem Geburtsdatum des Rechnungsempfängers. Bei Gewerbebetrieben und Zweitwohnsitzen ist die Tonnennummer notwendig für die Registrierung. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse wird die Option „E-Bescheid“ gewählt. In diesem Fall werden die Teilnehmer zukünftig ausschließlich per Mail über den Eingang eines E-Bescheids informiert und nicht mehr per Post. Diese Einstellung bietet volle Flexibilität, sie kann jederzeit im Online-Konto, per E-Mail oder schriftlich widerrufen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die den E-Bescheid nicht wünschen und sich nicht registrieren, erhalten diesen nach wie vor per Post. Bei Fragen stehen die Ansprechpartner, die auf dem individuellen Gebührenbescheid kommuniziert sind, gerne bereit.
Abfuhrtermine & Online-Dienste
Abfuhrtermine
Weitere Informationen
Welche Entsorgungsleistungen werden über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Biberach angeboten?
| Müllart | Wo? Wie? Wann? | Links |
|---|---|---|
| Recyclingzentren | Bad Buchau, Biberach (zwei), Laupheim, Ochsenhausen, Unlingen | Zu den Entsorgungseinrichtungen |
| Entsorgungszentren | Biberach, Laupheim, Unlingen | Zu den Entsorgungseinrichtungen |
| Wertstoffannahmestellen | Bad Schussenried, Erolzheim | Zu den Entsorgungseinrichtungen |
| Restmüll (Schwarze Tonne) | 14-tägliche Abfuhr | Weitere Informationen zum Restmüll |
| Altpapier (Blaue Tonne) | 4-wöchentliche Abfuhr | Weitere Informationen zum Altpapier |
| Gelber Sack (in Blauer Tonne) | 4-wöchentliche Abfuhr | Weitere Informationen zum Gelben Sack |
| Bioabfall (rohe, pflanzliche Obst- und Gemüseabfälle | Abgabemöglichkeit über landkreisweit 47 Grüngutsammelplätze | Weitere Informationen zum Bioabfall |
| Sperrmüll | Abgabe-/Abfuhrmöglichkeit von maximal zwei Kubikmetern Sperrmüll pro Haushalt pro Jahr (kostenfrei) | Weitere Informationen zum Sperrmüll |
| Haushaltsgroßgeräte | Abfuhr von maximal zwei Geräten pro Haushalt pro Jahr (kostenfrei) | Weitere Informationen zu Haushaltgroßgeräten |
| Grüngut | Landkreisweit 47 Grüngutsammelplätze und zweimal jährliche Abfuhr | Weitere Informationen zum Grüngut |
| Altglascontainer | 143 Standorte im Landkreis | Weitere Informationen zum Altglas |
| Altkleidercontainer | Seit Juni 2026 nur noch an den Wertstoffhöfen möglich | Weitere Informationen zu den Altkleidern |
| Altpapiercontainer | 26 Standorte im Landkreis (zusätzlich zu den Recyclingzentren) | Zu den Standorten der Altpapiercontainern |
| Problemstoffsammlung | Zwei mobile Sammlungen pro Jahr/ Ganzjährige Abgabemöglichkeit beim Entsorgungszentrum Biberach (Bei der Lehmgrube 8) | Weitere Informationen zu den Problemstoffen |
Saftendes Grüngut & holziges Grüngut
Seit Januar 2013 gibt es auch beim Grüngut kreisweit einen einheitlichen Service für alle Bürgerinnen und Bürger. Allerdings muss saftendes und holziges Material getrennt erfasst werden.
Saftendes Grüngut kann bei der Grüngut-Annahmestelle auf dem Gelände des ehemaligen Wertstoffhofes beim Ortsteil Hammerschmiede abgegeben werden.
Zum saftendem Grüngut gehören:
Rasenschnitt, Blumen, Laub und feiner Heckenschnitt.
Öffnungszeiten der Grüngut-Annahmestelle:
- Dezember bis Februar
Samstag: 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr - März bis November
Freitag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Samstag: 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
An der Grüngutannahmestellte kann auch Altholz abgegeben werden.
Angenommen werden:
Möbel, Regale, Türen, Bretter, Spanplatten, Kisten und Paletten.
Nicht angenommen werden:
Fensterrahmen, Haustüren, Zäune, Sägemehl, verfaultes Holz, Parkettboden mit Klebehaftung, lackiertes Holz aus dem Außenbereich, Dachlatten, Laminat und Schwimmholz
Holziges Grüngut kann auf dem Gelände des Gemeinde-Bauhofes (In der Aue 28) abgegeben werden.
Zum holzigem Grüngut gehören:
- Äste, Zweige und grober Heckenschnitt
Öffnungszeiten des Gemeinde-Bauhofes für die Abgabe von holzigem Grüngut:
- Jeden letzten Freitag im Monat von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Bitte halten Sie sich an diese kreisweite Trennung von saftendem und holzigem Grüngut.
Die Betreuer sind angewiesen falsch angeliefertes Material nicht anzunehmen.
Die Anlieferung/Ablagerung von holzigem Grüngut auf dem Gelände des ehemaligen Wertstoffhofes wird nicht geduldet.
Alteisensammlung
Die Alteisensammlung wird durch die örtlichen Vereine einmal am Ende des Jahres durchgeführt. Der Termin für die Alteisensammlungen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.



