Gemeinde Dettingen an der Iller

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Neuordnung des Grundbuchwesens

Artikel vom 03.05.2017

Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg 
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Ochsenhausen, zu dem auch unsere Gemeinde gehörte, zum 27. März 2017 aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt wird das Grundbuchamt zentral beim Amtsgericht Ravensburg geführt. Auf dem Rathaus besteht wie bereits bisher eine Grundbucheinsichtsstelle. Von der Grundbucheinsichtsstelle wird auf Anforderung an jeden, der nach § 12 Grundbuchordnung (GBO) ein berechtigtes Interesse darlegt, Einsicht gewährt, sowie eine unbeglaubigte oder beglaubigte Grundbuchabschrift erteilt.
Die Kosten betragen für eine

  • unbeglaubigte Grundbuchabschrift             10,00 €
  • beglaubigte Grundbuchabschrift                  20,00 €

Die Gebühren sind möglichst in bar zu bezahlen.

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Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Dettingen an der Iller gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Dettingen an der Iller wenden.

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88451 Dettingen/Iller
Tel.: 07354 93667-0
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