Gemeinde Dettingen an der Iller

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Regenwassernutzung im Haushalt

Artikel vom 25.06.2015

Regenwassernutzung im Haushalt
Trinkwasser ist kostbar – Regenwasser ist kostenlos.
Dieser Slogan gilt für die Regenwassernutzung im Haushalt nicht uneingeschränkt.
Da viele Grundstückseigentümer aus ökologischen und ökonomischen Gründen Regenwasser im Haushalt nutzen, weisen wir in diesem Zusammenhang auf folgende Punkte hin:
1. Regenwasser zur Gartenbewässerung
Regenwasser aus Zisternen, das ausschließlich zur Bewässerung des Gartens verwendet wird, dient dem Umweltschutz. Da die Einleitung in die öffentliche Kanalisation unterbleibt, werden keine Abwassergebühren erhoben.
2. Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb
Niederschlagswasser, das auf dem Grundstück (z.B. in einer Zisterne) gesammelt und im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser (z.B. Toilettenspülung, Waschmaschine) verwendet wird, wird zu Schmutzwasser umgewandelt. Die Ableitung und Reinigung des Abwassers erfolgt über die Kanalisation und die Kläranlage. Eine derartige Nutzung ist grundsätzlich zulässig. Die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ist jedoch über einen Abwasserzähler zu messen und es sind hierfür Abwassergebühren zu bezahlen. Die momentan von der Gemeinde zugelassene Nutzung ist stets widerruflich. Außerdem ist zu beachten, dass von der Eigenanlage keine Rückwirkungen (insbesondere aus hygienischen/gesundheitlichen Gründen) in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind.
3. Anzeigepflicht
Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, den Betrieb einer so genannten Grauwasseranlage der Gemeinde und dem Kreisgesundheitsamt mitzuteilen.
4. Ordnungswidrigkeit und Abgabenhinterziehung
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das nicht angemeldete Einleiten von Brauchwasser in die Kanalisation (ohne, dass hierfür Abwassergebühren entrichtet werden), erfüllt außerdem den Tatbestand der Abgabenhinterziehung und kann als Straftat verfolgt werden. Abgabenhinterziehung ist kein Kavalierdelikt.
5. Anmeldung
Wer Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzt und hierfür keine Gebühren bezahlt, tut dies auf Kosten aller Gebührenzahler(innen). Diese finanzieren die Ableitung und Reinigung der nicht angemeldeten Abwassermenge über ihre Gebühren mit. Ein entsprechender Vordruck zur Anmeldung ist auf dem Rathaus erhältlich.
6. Kontrollen
Die Gemeinde ist verpflichtet, künftig im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren, ob Grauwasseranlagen betrieben werden. Außerdem wird die bei der Gebührenabrechnung festgestellte Abwassermenge auf ihre Plausibilität überprüft.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Dettingen an der Iller gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Dettingen an der Iller wenden.

Kontakt

Gemeinde
Dettingen an der Iller

Oberdettinger Straße 16
88451 Dettingen/Iller
Tel.: 07354 93667-0
Fax: 07354 93667-20
E-Mail schreiben