Öffentliche Bekanntmachung
Artikel vom 17.02.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinde Dettingen an der Iller zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Sondergebiet Gärtnerei“.
Bebauungsplan mit Umweltbericht und mit örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Gärtnerei“.
Die Gemeinde beabsichtigt mit dem Vorhaben, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Modernisierung und Erweiterung des bestehenden Gärtnereibetriebes im Osten des Dorfes zu schaffen. Der Gärtnereibetrieb beabsichtigt mit der Planung die bestehende Gärtnerei zu modernisieren, zu erweitern und ein Wohnhaus für den Eigenbedarf zu errichten. Hierzu gibt es bereits Vorplanungen eine Fachplaners, welche dem Bebauungsplan zugrunde gelegt werden. Das Vorhaben wurde bislang als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich behandelt. Aufgrund des geplanten Umfangs der Planung und der vorgesehen Nutzungen ist für das Vorhaben die Erstellung eines Bebauungsplans erforderlich. In diesem Zuge ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem unten stehenden Übersichtsplan. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 803/1, 804, 805, 806 sowie die Grundstücke Fl.-Nrn. 807, 810/2 (jeweils Teilflächen), in der Gemarkung Dettingen a.d. Iller.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,20 Hektar.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 12.10.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt und den Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Sondergebiet Gärtnerei“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, in der Fassung vom 12.10.2022 mit Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften sowie den Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 12.10.2022 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die o. a. Unterlagen liegen zu jedermanns Einsicht aus auf dem Rathaus der Gemeinde Dettingen an der Iller im Bürgerbüro, Zimmer 12 während den Öffnungszeiten des Rathauses
in der Zeit vom 23.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023 aus.
Die Rathaus-Öffnungszeiten sind:
am Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr
von Dienstag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
am Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weiterhin können die Unterlagen auch während des genannten Zeitraumes auf der Homepage der Gemeinde Dettingen unter: https://www.dettingen-iller.de/de/rathaus-service/neuigkeiten eingesehen werden.
Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Ämter und der sog. Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Der Umgang mit den einzelnen Schutzgütern ist dem Umweltbericht sowie den Fachgutachten zu entnehmen; insgesamt liegen umweltrelevante Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den nachfolgenden Themenbereichen vor:
Mensch / Emissionen | • Ausarbeitung Schallschutzgutachten (Stand: 12.01.2023); Ingenieurbüro Loos & Partner (siehe Anlage) |
Tiere / Pflanzen | • Erfordernis Umsetzung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung • Hinweis auf dingliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen • Hinweis auf bereits festgesetzte Pflanzgebote (baurechtliche Genehmigung) • Hinweis Änderung Biotoptyp 35.44, „Hochstaudenflur hochmontaner Lagen" • Hinweis Artenschutz (ausstehende Aussagen zur Zauneidechse und Nachkerzenschwärmer • Hinweise zum Artenvorkommen/ Abgrenzung Untersuchungsgebiet • Hinweis auf Verbot Schottergärten |
Boden/ Landnutzung | • Hinweise zum Baugrund und Rohstoffvorkommen (GRB-Geodatendienst - Kartenviewer) • Bilanzierung Böden/ Methodik & Bewertung • Bodenschutzkonzept • Ausgleich durch externen Oberbodenauftrag/ Aufschüttungen • Verwertung von anfallendem Erdaushub (Verwertungskonzept) • Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft (Umnutzung Ausgleichsfläche) |
Wasser | • Hinweis Grundwasseranreicherung/ Versiegelung Stellplätze • Hinweise zur Abwasserbeseitigung |
Gemeinde Dettingen an der Iller, 13.02.2023
gez. Ruf, BürgermeisterHinweis
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