![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() KontaktGemeinde ÖffnungszeitenMontag bis Freitag ![]() Wasser & AbwasserWasserversorgungTrinkwasserversorgung Siegfried Herrscher Die Wasserhärte beträgt bei uns ca. 18,5 -19 dH (= Härtebereich 3). Regenwassernutzung im HaushaltRegenwassernutzung im Haushalt 1. Regenwasser zur Gartenbewässerung Regenwasser aus Zisternen, das ausschließlich zur Bewässerung des Gartens verwendet wird, dient dem Umweltschutz. Da die Einleitung in die öffentliche Kanalisation unterbleibt, werden keine Abwassergebühren erhoben. 2. Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb Niederschlagswasser, das auf dem Grundstück (z.B. in einer Zisterne) gesammelt und im Haushalt oder Betrieb als Brauchwasser (z.B. Toilettenspülung, Waschmaschine) verwendet wird, wird zu Schmutzwasser umgewandelt. Die Ableitung und Reinigung des Abwassers erfolgt über die Kanalisation und die Kläranlage. Eine derartige Nutzung ist grundsätzlich zulässig. Die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ist jedoch über einen Abwasserzähler zu messen und es sind hierfür Abwassergebühren zu bezahlen. Die momentan von der Gemeinde zugelassene Nutzung ist stets widerruflich. Außerdem ist zu beachten, dass von der Eigenanlage keine Rückwirkungen (insbesondere aus hygienischen/gesundheitlichen Gründen) in die öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich sind. 3. Anzeigepflicht Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, den Betrieb einer so genannten Grauwasseranlage der Gemeinde und dem Kreisgesundheitsamt mitzuteilen. 4. Ordnungswidrigkeit und Abgabenhinterziehung Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das nicht angemeldete Einleiten von Brauchwasser in die Kanalisation (ohne, dass hierfür Abwassergebühren entrichtet werden), erfüllt außerdem den Tatbestand der Abgabenhinterziehung und kann als Straftat verfolgt werden. Abgabenhinterziehung ist kein Kavalierdelikt. 5. Anmeldung Wer Niederschlagswasser als Brauchwasser nutzt und hierfür keine Gebühren bezahlt, tut dies auf Kosten aller Gebührenzahler(innen). Diese finanzieren die Ableitung und Reinigung der nicht angemeldeten Abwassermenge über ihre Gebühren mit. Ein entsprechender Vordruck zur Anmeldung ist auf dem Rathaus erhältlich. 6. Kontrollen Die Gemeinde ist verpflichtet, künftig im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren, ob Grauwasseranlagen betrieben werden. Außerdem wird die bei der Gebührenabrechnung festgestellte Abwassermenge auf ihre Plausibilität überprüft. Anzeige der Regenwassernutzung (PDF) AbwasserAbwasserbeseitigung und -reinigung Seit Dezember 1994 wird das in unserer Gemeinde anfallende Schmutzwasser der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes "Mittleres Illertal" in Au/Illertissen zugeleitet und dort nach dem neusten Stand der Klärtechnik sauber gereinigt. Kontakt: Abwasserbeauftragte der Gemeinde Siegfried Herrscher ![]() Dettingen/Iller | Oberdettinger Straße 16 | 88451 Dettingen/Iller | Tel.: 07354 1077 | Fax: 07354 2195 | E-Mail
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